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Pflegeversicherung Beitrag | AOK – Die Gesundheitskasse

Publiziert auf www.aok.de

Beschäftigten, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) krankenversicherungsfrei und in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, zahlt ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrem Pflegeversicherungsbeitrag. Dieser beträgt monatlich die Hälfte des zu zahlenden Beitrags, ab 1. Juli 2023 also maximal 84,79 Euro (bis zum 30. Juni 2023 maximal 76,06 Euro.) Für Beschäftigte in Sachsen beträgt der Zuschuss monatlich bis zu 59,85 Euro (bis zum 30. Juni 2023 51,12 Euro).

Krankenversicherungsfreie Arbeitnehmer, die privat pflegeversichert sind, erhalten ebenfalls einen Beitragszuschuss von ihrem Arbeitgeber. Dieser beträgt ab 1. Juli 2023 maximal 84,79 Euro (bis 30. Juni 2023 76,06 Euro) im Monat (in Sachsen 59,85 Euro – bis 30. Juni 2023 51,12 Euro). Liegt der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung unter dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Pflegeversicherung, beträgt der Zuschuss die Hälfte der tatsächlich zu zahlenden Versicherungsprämie.

Zum Nachweis der Voraussetzungen für den Beitragszuschuss erhält der Arbeitnehmer von seinem privaten Versicherungsunternehmen eine Bescheinigung, die nach Ablauf von drei Jahren zu erneuern ist. Der Nachweis wird in Kopie den Entgeltunterlagen hinzugefügt.



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