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News: Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2024 | AOK-Arbeitgeberservice

Publiziert auf www.aok.de

Zusatzbeiträge sind ergänzende Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung wird vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegt. Für Versicherte, deren Beiträge regelmäßig durch Dritte getragen werden, gilt grundsätzlich der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz.

Für die oben genannten Personengruppen (Personen im freiwilligen Dienst und Bürgergeldbeziehende) fällt obligatorisch der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung an. Er wird jedes Jahr zum Stichtag 1. November mit Wirkung für das gesamte folgende Kalenderjahr vom Bundesgesundheitsministerium festgelegt und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die individuellen Zusatzbeitragssätze legt jede Krankenkasse für sich in ihrer Satzung fest. Die kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze für 2024 werden von den Kassen in der Regel ab Mitte Dezember 2023 bekanntgegeben. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht der Zusatzbeitragssatz der einzelnen Krankenkasse.



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