Mindestmengen: Deutliche Konzentration bei komplexen Operationen



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Mindestmengen: Deutliche Konzentration bei komplexen Operationen

Publiziert auf www.aok.de

Die Anhebung der Mindestmenge für die Versorgung extrem kleiner Frühgeborener führt dazu, dass bundesweit 13 Geburtsstationen ab 2024 ihre Berechtigung zur Versorgung verlieren. Die Zahl der Kliniken, die Früh- und Neugeborenen mit einem Gewicht unter 1.250 Gramm versorgen, kann somit von 157 auf 144 sinken – sofern die zuständigen Länder in den nächsten Wochen keine Ausnahmegenehmigungen erteilen Das teilte der AOK-Bundesverband anlässlich der Veröffentlichung seiner neuen Mindestmengen-Transparenzkarten mit. Ursache des Konzentrationsschubs in diesem Bereich ist die Erhöhung der Mindestmenge von derzeit 20 auf 25 ab 1. Januar 2024. Auch bei den meisten anderen Mindestmengen-relevanten Eingriffen zeichnet sich laut AOK-Auswertung eine deutliche Konzentration der Versorgung ab.

Den stärksten Effekt erzielen die Vorgaben bei komplexen Operationen an der Speiseröhre (Ösophagus): Nachdem sich die Zahl der an der Versorgung beteiligten Kliniken in der letzten Entscheidungsrunde bereits um ein Drittel verringert hatte, sinkt sie 2024 erneut um ein Viertel – von 147 Klinikabteilungen mit Erlaubnis zur Ösophagus-OP auf 111 Abteilungen im kommenden Jahr. Bei den komplexen Eingriffen an der Bauchspeicheldrüse (Pankreas) scheiden 46 von vormals 405 Standorten aus der Versorgung aus. Dabei geben einige Kliniken in diesem Bereich offenbar frühzeitig die Versorgung auf – die entsprechende Mindestmenge wird erst ab 2025 auf 20 Eingriffe pro Jahr erhöht. Bei den Lebertransplantationen sinkt die Zahl der Klinikstandorte von 20 auf 18, bei den Stammzell-Transplantationen von 92 auf 72. Ursache ist hierbei, dass die Mindestmenge bisher für allogene und autologe Stammzelltransplantationen galt, sich ab 2024 aber nur noch auf allogene Transplantationen bezieht.

Während es bei den Kliniken mit Erlaubnis für die Implantation von Kniegelenk-Totalendoprothesen in diesem Jahr sogar noch einen Zuwachs von sechs Klinik-Standorten gegeben hattte, wird ihre Zahl im kommenden Jahr von 938 auf 903 sinken. Kontinuität gibt es dagegen bei den Nierentransplantationen, die weiterhin an 36 Standorten durchgeführt werden dürfen. Änderungen an diesen Ergebnissen – etwa bei der Anzahl der Level-I-Perinatalzentren – sind nun nur noch durch Ausnahmegenehmigungen der Planungsbehörden möglich.  Die „Transparenzkarte“ wird gegebenenfalls aktualisiert



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