Kliniken können Zuschläge für intensivmedizinische Versorgung erhalten



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Kliniken können Zuschläge für intensivmedizinische Versorgung erhalten

Publiziert auf www.aok.de

Krankenhäuser, die als intensivmedizinische Kompetenz- und Koordinierungszentren fungieren, können künftig finanzielle Zuschläge erhalten. In diesem Sinne hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine sogenannten Zentrums-Regelungen ergänzt und einen weiteren Typ etabliert. Zu den besonderen Aufgaben der neuen Zentren für Intensivmedizin gehört die Beratung anderer Kliniken im Rahmen telemedizinischer Fallkonferenzen und Visiten; die Zentren übernehmen eine Mentorenrollefür andere Häuser mit eigener Intensivmedizin – durch regelmäßige fallunabhängige Qualitätszirkel – und organisieren Fort- und Weiterbildungs-angebote für die Häuser in ihrem Netzwerk. Während der intensivmedizinische Anteil in anderen Zentren in der Regel nur die Expertise des jeweiligen Fachgebiets abdeckt, sollen Zentren für Intensivmedizin breiter aufgestellt sein und eine interprofessionelle Versorgung gewährleisten. Jährlich benötigen etwa zwei Millionen Menschen in Deutschland eine besondere intensivmedizinische Überwachung und Behandlung.



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