G-BA beschließt Änderungen beim Zugang für außerklinische Intensivpflege



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G-BA beschließt Änderungen beim Zugang für außerklinische Intensivpflege

Publiziert auf www.aok.de

Der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) hat die Vorschrift zur Erhebung des sogenannten Entwöhnungspotenzials zeitlich befristet gelockert. So kann bis zum 31. Dezember 2024 auf die sogenannte Potenzialerhebung im Vorfeld einer außerklinischen Intensivpflegeverordnung verzichtet werden.

Die Soll-Regelung bedeutet, dass die Potenzialerhebung, wenn dies bei ausreichend zur Verfügung stehenden ärztlichen Ressourcen möglich ist, durchgeführt werden muss. Ist das nicht möglich, kann die Ausstellung einer Verordnung auch ohne die vorherige Durchführung einer Potenzialerhebung erfolgen. Laut G-BA ist die Potenzialerhebung jedoch möglichst zeitnah und spätestens bis Ende 2024 nachzuholen. „Für diese sogenannte Potenzialerhebung braucht es fachärztliche Qualifikation und Erfahrung. Im Ergebnis dürfen diese wichtigen Anforderungen aber nicht dazu führen, dass die benötigten Verordnungen nicht mehr möglich sind, weil berechtigte Ärztinnen und Ärzte fehlen,“ sagt Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied im G-BA.

Zum Jahresbeginn hatte der Gesetzgeber die außerklinische Intensivpflege neu geregelt. Diese Regelung sah vor, dass vor einer Verordnung eine Erhebung des Potenzials zur Beatmungsentwöhnung oder zur Dekanülierung erforderlich ist.



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