Podologie ist keine Fließbandarbeit



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Podologie ist keine Fließbandarbeit

Publiziert auf www.aok.de

Frau Schmidt, Ihr Verband hat jahrelang dafür gekämpft, dass Podologen Nagelspangenbehandlungen durchführen dürfen. Warum ist das so wichtig?

Bis vor einem Jahr durften nur Ärzte eingewachsene Zehnägel behandeln. Diese haben bevorzugt operiert. Bei der sogenannten Emmert-Plastik entfernen Chirurgen oder Orthopäden den eingewachsenen Nagelrand. Bei schweren Verläufen, etwa wenn der Zeh sehr viel Granulationsgewebe aufweist, ist diese Methode sinnvoll. Oft jedoch ist eine Nagelspangenbehandlung die bessere Alternative.

In welchen Fällen?

Wird ein Unguis incarnatus rechtzeitig erkannt, lässt sich das meist mit einer Spange korrigieren. Für Patienten hat das den Vorteil, dass er seinen Alltag nicht allzu sehr ändern muss. Nach einer OP sind dagegen sehr viele Betroffene lange arbeitsunfähig, unter anderem, weil sie keine Schuhe tragen können.

Warum sollten statt Ärzten Podologen eine Nagelspangenbehandlung durchführen?

Es ist eine sehr zeitaufwendige Therapie und oft fehlt Ärzten diese Zeit. Vor allem aber: Eine Nagelspangenbehandlung ist Bestandteil unserer Ausbildung. Wir können so etwas! Deshalb freuen wir uns, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (GB-A) die Nagelspangenbehandlung im Juli 2022 in die Heilmittelverordnung aufgenommen hat.



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