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SV-Meldeportal ab 4. Oktober 2023 | AOK

Publiziert auf www.aok.de

Die Registrierung beziehungsweise Anmeldung für Arbeitgeber und Selbständige am SV-Meldeportal ist für Arbeitgeber und Selbständige künftig nur noch über ein sogenanntes ELSTER-Organisationszertifikat möglich, welches über das „Einheitliche Unternehmenskonto“ beantragt werden kann.

Hintergrund ist der mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) zu schaffende Portalverbund, über den künftig Verwaltungsleistungen beantragt und Informationen/Daten ausgetauscht werden können. Dazu hat der IT-Planungsrat des Bundes die ELSTER-ID beziehungsweise ELSTER-Organisationszertifikate als sicheres Mittel zu Identifizierung bestimmt. Je Unternehmen können mehrere ELSTER-Organisationszertifikate beantragt werden.

Für Anwender, die das SV-Meldeportal ausschließlich für die Beantragung und den Abruf von A1-Bescheinigungen nutzen und nicht über ein solches ELSTER-Unternehmenskonto verfügen (zum Beispiel ausländische Unternehmen und Selbständige sowie Beschäftigte), wird ab 2024 alternativ auch das BundID-Konto für die Registrierung und Anmeldung angeschlossen.

Mit dem ELSTER-Organisationszertifikat erfolgt dann die eigentliche Registrierung am SV-Meldeportal. Nach Angabe der entsprechenden Daten erhält der Anwender ein Vertretungsberechtigungsschreiben mit einem persönlichen Freischaltcode. Mit der erneuten Anmeldung im SV-Meldeportal und der Eingabe des Freischaltcodes wird die Registrierung abgeschlossen.

Zur Registrierung am SV-Meldeportal ist ein vollständig neuer Registrierungsprozess zu durchlaufen, der mehrere Tage in Anspruch nehmen wird. Daher empfehlen wir, frühzeitig ein neues ELSTER-Organisationszertifikat zu beantragen oder die Nutzung eines bereits vorhandenen Zertifikates organisatorisch zu regeln.



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