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Regierungskommission legt Rettungsdienst-Konzept vor – Lauterbach: Brauchen klarere Strukturen
Publiziert auf www.bundesgesundheitsministerium.de
Die Vorschläge der Regierungskommission im Einzelnen
1. Regelung des Rettungsdienstes im SGBV
- Der konkrete Leistungsanspruch soll in einer eigenständigen Norm im Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt werden. Berücksichtigt werden sollen dabei die Leistung der Leitstelle, die Notfallversorgung vor Ort, der Notfalltransport um komplementäre Notfallversorgungsnagebote, wie z.B. pflegerische Notfallversorgung oder psychiatrisch-psychosoziale Krisenintervention.
2. Mehr Transparenz und bessere Qualitätssicherung
- Festgelegt werden sollen Vorgaben für Mindestpersonalausstattung, Qualifikation und Weiterqualifizierung, Rettungsmittel.
3. Einheitliche Qualitätsstandards
- Die Anforderungen an Struktur-, Prozess- und soweit möglich Ergebnisqualität sowie die Qualifikation des eingesetzten Personals in Leitstellen und der Notfallrettung sollen länderübergreifend vereinheitlicht werden. Anzustreben ist die Etablierung eines Notfallversorgungsregisters mit Kerndaten zu KV-Notdienst, Rettungsdienst, Notaufnahmen, Notfallzentren.
4. Digitales Ressourcenregister
- Um Patienten besser steuern zu können soll ein digitales Echtzeit-Register über vorhandene Ressourcen aufgebaut werden.
5. Leitstellen-Organisation
- Die Bundesländer sollen die Koordinierung des Rettungsdienstes straffen. Richtwert ist dafür eine Leitstelle pro ca. 1 Mio. Einwohner.
6. Personalmanagement
- Die Befugnisse von Notfallsanitäterinnen und -sanitätern soll ausgeweitet werden (Medikamentengabe, invasive Maßnahmen).
- Besonders qualifizierte Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sollen mit eigener fachgebundener Heilkundebefugnis („advanced paramedic practitioner“, Bachelor/Master-Niveau) den jetzigen Notarztdienst substituieren und die ärztlichen Spezialressourcen nur bei Bedarf anfordern müssen.
- Notärztinnen und Notärzte sollen nur in besonders komplexen Fällen eingesetzt werden.
7. Notfallversorgung in ländlichen Regionen
- Für eine hochwertige Notfallversorgung auch in ländlichen Regionen und in Abhängigkeit der Krankenhausplanung des Bundeslandes soll der Luftrettungsdienst, insbesondere durch Ausbau von Landemöglichkeiten und Nachtbetrieb, erweitert werden.
8. Allgemeine Gesundheitskompetenz
- „Erste Hilfe“-Kurse sollen in den Grund- und weiterführenden Schulen und am Arbeitsplatz angeboten werden und verpflichtend sein.
- Ersthelfer-Apps sollen flächendeckend eingeführt werden.
- Öffentlich zugängliche Defibrillatoren sollen flächendeckend aufgestellt werden.
9. Finanzierung des Rettungsdienstes
- Krankenkassen sollen die Leistungen der Leitstelle, die Notfallversorgung vor Ort, den Notfalltransport sowie zusätzliche Dienste (wie die pflegerische Notfallversorgung) vergüten.
- Die Vergütung des Rettungsdienstes sollte sich aus Vorhalte- und Leistungsanteil zusammensetzen.
- Neben bundesweit geltenden Entgelten sollten regionale Anpassungsfaktoren vereinbart werden.