Modellprojekt zur Erprobung der Telepflege



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Modellprojekt zur Erprobung der Telepflege

Publiziert auf www.aok.de

Um zu erproben, wie insbesondere die Telepflege die pflegerische Versorgung von Pflegebedürftigen verbessern kann, wurde ein Modellvorhaben (§ 125a SGB XI) gesetzlich verankert. Die Federführung hat der GKV-Spitzenverband. Ziel des Modellprogramms ist es, telepflegerische Anwendungsfelder wissenschaftlich gestützt zu erproben und zu evaluieren. Damit sollen sowohl Pflegebedürftige und deren An- und Zugehörige als auch das Pflegepersonal in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen entlastet und unterstützt werden.



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