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Kabinett beschließt Anpassung der Krankenhausreform
Publiziert auf www.bundesgesundheitsministerium.de
Das Ziel der Krankenhausreform bleibt unangetastet: Wir wollen eine bessere Bündelung von Leistungen und mehr Qualität in der Versorgung. Komplexe Eingriffe sollen in dafür spezialisierten Kliniken vorgenommen werden. An verschiedenen Stellen hat die ursprüngliche Reform aber den Praxischeck bisher nicht bestanden. So müssen wir etwa die Versorgung auf dem Land aufrechterhalten und Anpassungen vornehmen, wo die ursprüngliche Reform zu ungewünschten Verwerfungen führen würde. Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass Krankenhäusern genügend Zeit bleibt, die neuen Qualitätsvorgaben auch umzusetzen. Damit machen wir die Reform der Krankenhausversorgung alltagstauglich.