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Beiträge und SFN-Zuschläge

Publiziert auf www.aok.de

Das Beitragsrecht weicht von der steuerrechtlichen Bewertung von Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen (SFN-Zuschläge) ab. Anhand von Beispielen zeigt der AOK-Newsletter November gesundes unternehmen auf, was für Arbeitgeber wichtig ist, und wie sie den sogenannten Grundlohn korrekt ermitteln. Daraus ergibt sich, bis zu welcher Höhe die Zuschläge beitragspflichtig oder beitragsfrei sind.



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