Arztpraxen können telefonische Krankschreibung wieder nutzen



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Arztpraxen können telefonische Krankschreibung wieder nutzen

Publiziert auf www.aok.de

Ärztinnen und Ärzte können eine Arbeitsunfähigkeit auch nach telefonischer Anamnese bescheinigen, sofern keine Videosprechstunde möglich ist und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Voraussetzungen sind nach Angaben des G-BA:

  • Die Patientin oder der Patient muss in der jeweiligen Arztpraxis bereits bekannt sein.
  • Zudem darf keine schwere Symptomatik vorliegen. In diesem Fall müsste die Erkrankung durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung abgeklärt werden.



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