Übergangsplan für die sächsischen Krankenhäuser



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Übergangsplan für die sächsischen Krankenhäuser

Publiziert auf www.aok.de

Die sächsische Landesregierung hat den neuen Krankenhausplan für das Bundesland beschlossen. Wie bisher sei auch ab 1. Januar 2024 „ein abgestuftes Netz von gleichmäßig über Sachsen verteilten, einander ergänzenden Krankenhäusern“ vorgesehen, teilte das sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt mit. Demnach behält das Land seine 76 Krankenhäuser, deren Standorte über die gesamte Fläche verteilt sind; Krankenhäuser der Regel- und Schwerpunktversorgung würden „flankiert“ durch Maximalversorger und Fachkrankenhäuser. Hinzu kommen zwei neue Schwerpunktversorger in Borna und Bautzen. Der vorliegende Krankenhausplan nutzt zudem eine neue Regelung des Sächsischen Krankenhausgesetzes und weist – so zum Beispiel in Weißwasser – erstmalig ein Krankenhaus der Regelversorgung mit dem Zusatz Gesundheitszentrum aus. Bei der Benennung von stationären Zentren mit besonderen Aufgaben setzt das Bundesland die Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) um. Landesweit werden 20 Zentren und Schwerpunkte ausgewiesen, die aufgrund ihrer Aufgaben finanzielle Zuschläge erhalten können.



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