Transformationsfonds: Bundesamt für Soziale Sicherung bewilligt bereits erste Fördermittel



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Transformationsfonds: Bundesamt für Soziale Sicherung bewilligt bereits erste Fördermittel

Publiziert auf www.bundesgesundheitsministerium.de

Hintergrund

Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vom 5. Dezember 2024 hat der Gesetzgeber eine umfassende Reform der Krankenhausversorgung gestartet. Ziel der Reform, die mit dem KHAG weiterentwickelt wurde, ist es, die Qualität der Behandlung weiter zu verbessern, die medizinische Versorgung flächendeckend zu sichern, Abläufe effizienter zu gestalten und Bürokratie abzubauen. Für die Menschen in Deutschland bedeutet das eine verlässliche, moderne und besser abgestimmte Versorgung.

Um diese Ziele zu erreichen, hat der Gesetzgeber beim BAS als wichtiges Förderinstrument den Transformationsfonds eingerichtet. Mit ihm fördern Bund und Länder ggf. mit Beteiligung der Krankenhausträger gezielt Projekte, die die Krankenhauslandschaft in Deutschland nachhaltig weiterentwickeln und an neue Anforderungen anpassen.

Insgesamt stehen von 2026 bis 2035 bis zu 50 Milliarden Euro bereit, um strukturverändernde Maßnahmen von Bund, Ländern und Krankenhausträgern zu fördern. Der Bund stellt nach den Neuregelungen durch das KHAG 29 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass sich die Länder an den Kosten beteiligen – gegebenenfalls gemeinsam mit den Krankenhausträgern. In den Jahren 2026 bis 2029 beträgt der Eigenanteil mindestens 30 Prozent, von 2030 bis 2035 mindestens 50 Prozent der förderfähigen Kosten.

Die Länder haben erstmals zum 31. Dezember 2025 Förderanträge über das vom BAS eingerichtete elektronische Verwaltungsportal eingereicht. Insgesamt sind dort bereits 254 Anträge eingegangen. Statistiken zum Transformationsfonds finden Sie auf der Homepage des BAS.

Das Antragsverfahren im Transformationsfonds ist zweistufig organisiert: Zunächst melden Krankenhausträger ihre Vorhaben bei den zuständigen Landesministerien an. Die Länder wählen dann geeignete Projekte aus und stellen Förderanträge beim BAS. Nachdem es die Voraussetzungen geprüft hat, erlässt das BAS die entsprechenden Auszahlungsbescheide. Auf dieser Grundlage geben die Länder die Mittel an die Krankenhausträger weiter.

Die notwendigen Bundesmittel erhält das BAS Ende April 2026. Im Anschluss leitet das BAS die bewilligten Mittel zügig an das Land weiter, damit diese von dort an den Träger ausgezahlt werden können. Auch weitere Bescheide wird das BAS schnellstmöglich erteilen. Für die dafür notwendigen Klärungen steht das BAS im engen Austausch mit den Ländern.



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