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Spahn: „Wir wollen bereit sein, wenn der Impfstoff kommt.“
Publiziert auf www.bundesgesundheitsministerium.de
Erwerbstätige Eltern unterstützen, Impfungen für Nichtversicherte ermöglichen, die Einreise aus Risikogebieten regeln, Laborkapazitäten für Tests erweitern – das sind wesentlichen Ziele des Entwurfs eines „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite”, dem heute das Bundeskabinett zugestimmt hat.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: “Wir erleben derzeit eine kritische Phase der Pandemie. Die Lage ist ernst. Das dynamische Ausbruchsgeschehen zeigt: Wir müssen in der Corona-Pandemie schnell reagieren können. Dazu wollen wir mit diesem Gesetzentwurf beitragen. Wir bereiten mögliche COVID-19-Impfungen vor, erweitern Laborkapazitäten und machen einheitliche Vorgaben für die Rückkehr aus Risikogebieten. Unser oberstes Ziel bleibt, Infektionsketten zu durchbrechen und unser Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen.”
Das Gesetz entwickelt die bisherigen Regelungen der beiden im März und im Mai 2020 beschlossenen Bevölkerungsschutzgesetze fort.
Die während der Pandemie gemachten Erfahrungen, neue Erkenntnisse über das Coronavirus SARS-CoV-2 und seine Verbreitung fließen in die verschiedenen Regelungen ein.
Das Bevölkerungsschutzgesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Dezember dieses Jahres in Kraft treten.