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News: Pfändungsfreigrenzen 2023 | AOK

Publiziert auf www.aok.de

Zum 1. Juli 2023 hat der Gesetzgeber die Pfändungsfreigrenzen für Netto-Arbeitseinkommen angehoben. Vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 liegt der unpfändbare Grundbetrag bei monatlich 1.402,28 Euro. Die Pfändungsfreigrenze dient dazu, das Existenzminimum von verschuldeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu schützen. Bei den Freigrenzen werden unterhaltspflichtige Personen berücksichtigt. Die aktuelle Tabelle mit den pfändbaren Gehaltsanteilen wurde am 20. März 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Mit dem Pfändungsrechner der AOK sparen Sie sich den Blick in die Tabelle. Mit dem Rechner ermitteln Sie anhand der aktuellen Pfändungstabelle nach § 850 c Zivilprozessordnung (ZPO) den pfändbaren Anteil eines Gehalts.



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