Neuer Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege konstituiert sich.



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Neuer Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege konstituiert sich.

Publiziert auf www.bundesgesundheitsministerium.de

Hintergrund

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte zum 1. Februar 2023 einen neuen Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege berufen. In den Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege berufen wurden für die Amtszeit 1.2.2023 bis 31.1.2027:

  • Prof. Nils Gutacker, PhD
    Professor für Health Economics an der University of York, UK
  • Prof. Dr. med. Michael Hallek
    Direktor der Klinik für Innere Medizin an der Uniklinik Köln und stellvertretender Direktor des Centrums für Integrierte Onkologie Aachen Bonn Köln Düsseldorf (CIO)
  • Prof. Dr. med. Stefanie Joos
    Lehrstuhlinhaberin für Allgemeinmedizin in Tübingen und ärztliche Direktorin des Instituts für Allgemeinmedizin und interprofessionelle Versorgung des Universitätsklinikums Tübingen
  • Prof. Dr. PH Melanie Messer
    Professorin für Pflegewissenschaft mit dem Schwerpunkt Klinische Pflege über die Lebensspanne an der Universität Trier
  • Prof. Dr. med. Jochen Schmitt, MPH
    Professor für Sozialmedizin und Versorgungsforschung an der Technischen Universität Dresden und Direktor des Zentrums für Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung (ZEGV) der Dresdner Hochschulmedizin
  • Prof. Dr. rer. oec. Jonas Schreyögg
    Wissenschaftlicher Direktor des Hamburg Center for Health Economics (HCHE) an der Universität Hamburg
  • Prof. Dr. rer. oec. Leonie Sundmacher
    Leiterin des Fachgebiets Gesundheitsökonomie an der Technischen Universität München

Aufgabe des Sachverständigenrats ist es, Analysen der Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen vorzunehmen und daraus Empfehlungen für eine bedarfsgerechte Versorgung von Patientinnen und Patienten abzuleiten sowie Möglichkeiten und Wege zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens aufzuzeigen.

Der Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege wurde 1987 auf gesetzlicher Grundlage (§ 142 SGB V) errichtet. Er hat die Aufgabe, im Abstand von in der Regel 12 Monaten, Gutachten zur Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung und Pflege mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu erstellen und Empfehlungen zu geben.

Die Gutachten des Sachverständigenrates werden dem Bundesminister für Gesundheit überreicht und von diesem den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes – Bundestag und Bundesrat – vorgelegt.

Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach war von 1999 bis zu seiner Wahl in den Bundestag 2005 Mitglied im Sachverständigenrat.



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