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Neue Coronavirus-Surveillanceverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Publiziert auf www.bundesgesundheitsministerium.de
Um einen besseren Überblick über die in Deutschland zirkulierenden Varianten des Coronavirus zu bekommen, fördert die Bundesregierung die bundesweite Genomsequenzierung der Viren. Mit Hilfe der Sequenzdaten kann die Evolution der Viren und das Auftreten neuer Varianten frühzeitig entdeckt werden. Auch der Eintrag neuer Varianten aus dem Ausland kann so zeitnah festgestellt werden.
Bereits im vergangenen Jahr hat das Gesundheitsministerium begonnen, den Aufbau einer solchen molekularen Surveillance von SARS-CoV-2 zu fördern. Hierfür wurde ein bundesweites Netzwerk von Laboren aufgebaut, die positiv auf SARS-CoV-2 getestete Proben zur Genomsequenzierung an das Robert Koch-Institut (RKI) oder an das Konsiliarlabor für Coronaviren an der Charité einsenden. Zudem wurde die SARS-CoV-2 Surveillance auch in die Aktivitäten der Arbeitsgemeinschaft Influenza integriert. Hier kann ein Netzwerk von bundesweit repräsentativ verteilten Arztpraxen Proben von Patienten mit grippeähnlichen Symptomen an das Robert Koch-Institut zur Bestimmung des Erregers einsenden. Seit Februar 2020 werden die dabei gefundenen SARS-CoV-2 positiven Proben auch sequenziert.
Um das Ziel der bundesweit flächendeckenden molekularen Surveillance weiter voranzutreiben, ist es wichtig, die Anzahl der Genomsequenzierungen von Coronaviren in Deutschland sowie das Spektrum der beteiligten Akteure weiter zu erhöhen. Zudem müssen sämtliche in Deutschland gewonnen Sequenzdaten an einer zentralen Stelle gesammelt und ausgewertet werden. Dieses Ziel wird mit der neuen Coronavirus-Surveillanceverordnung des Bundesgesundheitsministeriums verfolgt, die am 19. Januar 2021 in Kraft tritt.