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Kurzfristige Beschäftigungen

Publiziert auf www.aok.de

Eine kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei und es sind somit keine Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber zu zahlen. Wie sieht das im Detail aus? Welche Zeitgrenzen sind zu beachten? Warum gilt die Geringfügigkeitsgrenze nicht? Und was bedeutet es, dass die Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt werden darf? Antworten darauf erhalten Sie im Online-Seminar.



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