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Kabinett beschließt Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)

Publiziert auf www.bundesgesundheitsministerium.de

Die Zukunft unseres Gesundheitswesens ist digital und vernetzt. Die Nutzung digitaler Anwendungen soll sowohl für Leistungserbringer als auch für Versicherte zu einer Selbstverständlichkeit werden. Grundvoraussetzung dafür sind stabile Systeme und eine elektronische Patientenakte, die auch für Personen ohne Krankheitsgeschichte attraktiv ist. Mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen schaffen wir die dafür notwendige Grundlage. Zudem legen wir mit dem Gesetz die Grundlagen für die technischen Elemente zur Einführung des geplanten Primärversorgungssystems, wie die Erst- bzw. Bedarfseinschätzung, die elektronische Überweisung und die digitale Terminplattform. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass Gesundheitsdaten breiter, sicher und verantwortungsvoll genutzt werden können. So verbessern wir die Qualität der Versorgung, entlasten die Beschäftigten im Gesundheitswesen und schaffen neue Chancen für Prävention, Forschung und medizinische Innovation.



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