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Bundestag und Bundesrat beschließen das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Publiziert auf www.bundesgesundheitsministerium.de
Klare Entscheidungsgrundlagen bei der Pandemiebekämpfung, zielgenaue Hilfen für Krankenhäuser, mehr Schutz für Risikogruppen und eine bessere Unterstützung erwerbstätiger Eltern – das sind die wichtigsten Ziele des „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite”, das heute der Bundestag in 2./3. Lesung und der Bundesrat in einer Sondersitzung beschlossen haben.
Das Gesetz soll voraussichtlich am 19. November 2020 in Kraft treten.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Mit dem Bevölkerungsschutzgesetz werden klare Kriterien gesetzt, um schnell auf steigende Infektionszahlen zu reagieren. Krankenhäuser werden bei der Behandlung von COVID-Erkrankten zielgenau unterstützt. Erwerbstätige Eltern werden entschädigt, wenn sie ihr Kind in Quarantäne betreuen müssen. Und Risikogruppen können mit Schutz-Masken versorgt werden. Die große Dynamik dieser Pandemie erfordert flexible Antworten. Dafür schaffen wir mit diesem Gesetz die Basis.“
Das Gesetz entwickelt die bisherigen Regelungen der beiden im März und Mai 2020 beschlossenen Bevölkerungsschutzgesetze fort. Die während der Pandemie gemachten Erfahrungen, neue Erkenntnisse über das Coronavirus SARS-CoV-2 und seine Verbreitung fließen in die verschiedenen Regelungen ein.