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Bundesgesundheitsministerin Warken: Reformdruck hoch – Chance für ein zukunftsfestes, finanziell nachhaltiges Gesundheitssystem

Publiziert auf www.bundesgesundheitsministerium.de

Den Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 265,6 Milliarden Euro standen Ausgaben in Höhe von 262,0 Milliarden Euro gegenüber. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von 0,1 Prozent einen Zuwachs von unverändert 7,8 Prozent. Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz entsprach Ende September 2,94 Prozent und lag damit deutlich oberhalb des Ende Oktober 2024 für das Jahr 2025 bekanntgegebenen durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitragssatzes von 2,5 Prozent. Ursächlich hierfür ist, dass viele Krankenkassen gezwungen sind, einen höheren Zusatzbeitragssatz zu erheben, als zur Deckung der laufenden Ausgaben nötig wäre, um so ihre im vergangenen Jahr aufgrund der unerwartet hohen Ausgabendynamik stark gesunkenen Finanzreserven auf das gesetzlich vorgeschriebene Mindestniveau aufzufüllen.

Ergebnis des Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 15. Januar 2025 über eine Liquiditätsreserve von rund 5,7 Milliarden Euro verfügte, verzeichnete im 1.-3. Quartal 2025 ein buchhalterisches Defizit von 6,7 Milliarden Euro. Der größere Teil dieses Defizits ist saisonüblich: So fließen die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatliche Zuweisungen in konstanter Höhe an die Krankenkassen, während die Einnahmen unterjährig erheblich schwanken und insbesondere im 4. Quartal aufgrund der Verbeitragung von Jahressonderzahlungen wie dem Weihnachtsgeld höher ausfallen.

Die Beitragseinnahmen (ohne Zusatzbeiträge) stiegen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 5,3 Prozent. Verantwortlich für die gute Einnahmenentwicklung im 1.-3. Quartal sind insbesondere die deutlich gestiegenen beitragspflichtigen Löhne und Gehälter. Zwischen Ende 2022 und Ende 2024 konnten Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und beitragsfreie Inflationsausgleichsprämien gewähren, die nun vielfach durch höhere reguläre – und damit beitragspflichtige – Lohnsteigerungen abgelöst werden.

Entwicklungen bei den Ausgaben

Die Krankenkassen verzeichneten im 1.-3. Quartal 2025 einen weiterhin sehr dynamischen Anstieg der Leistungsausgaben und Verwaltungskosten von 7,8 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen dabei um 8,0 Prozent und damit ähnlich stark wie im Jahr 2024 und weiterhin deutlich über dem langfristigen Durchschnitt. Die Verwaltungskosten stiegen um 3,2 Prozent. In absoluten Zahlen stiegen die Leistungsausgaben der Krankenkassen in den ersten neun Monaten des Jahres um 18,6 Milliarden Euro und die Verwaltungskosten um 301 Millionen Euro.

Die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen sind im 1.-3. Quartal um 9,9 Prozent bzw. 7,4 Milliarden Euro gestiegen und stellen damit den maßgeblichen Treiber der hohen Ausgabendynamik dar. Der prozentuale Zuwachs im 1.-3. Quartal liegt mehr als doppelt so hoch wie der Durchschnitt der jährlichen Zuwächse im Zeitraum 2013-2024 und übertrifft die Dynamik im bisherigen Rekordjahr 2024. Ursächlich sind vor allem hohe Vergütungssteigerungen sowie die Refinanzierung bisher nicht abgebildeter Tarifkostensteigerungen aus dem Jahr 2024. Zudem tragen die stark steigenden Aufwendungen für psychiatrische Behandlungen (14,3 Prozent bzw. 1,08 Milliarden Euro) und die per Selbstkostendeckungsprinzip finanzierten Pflegepersonalkosten (13,3 Prozent bzw. 2,19 Milliarden Euro) zum starken Ausgabenanstieg im Krankenhausbereich bei. Doch auch bei den somatischen Behandlungen (inklusive ambulanter Behandlungen) wird mit 8,2 Prozent (4,16 Milliarden Euro) eine hohe Dynamik im Zeitraum Januar bis September verzeichnet.

Die Aufwendungen für die Versorgung mit Arzneimitteln stiegen um 6,0 Prozent bzw. 2,5 Milliarden Euro und bleiben damit gegenüber dem 1. Halbjahr nahezu unverändert. Innerhalb der Arzneimittel verzeichnen die Aufwendungen für Arzneimittel im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung deutlich überdurchschnittliche Zuwächse (25,0 Prozent bzw. 559 Millionen Euro). Auch die Arzneimittelausgaben steigen damit stärker als im Durchschnitt der Jahre 2013 bis 2024.

Die Ausgaben für ambulant-ärztliche Behandlungen sind im 1.-3. Quartal um 7,6 Prozent bzw. 2,9 Milliarden Euro gestiegen. Zwar hat sich der Ausgabenzuwachs gegenüber dem ersten Halbjahr 2025 (7,8 Prozent) geringfügig abgeschwächt, dennoch liegt das Wachstum der ersten neun Monate annähernd doppelt so hoch wie das durchschnittliche jährliche Wachstum seit 2013. Für die weiterhin hohe Rate ist unter anderem entscheidend, dass für den bundeseinheitlichen Orientierungspunktwert wie bereits für 2024 ein gegenüber dem langjährigen Durchschnitt höherer Anstieg um 3,85 Prozent vereinbart wurde. Zur hohen Dynamik tragen auch die kräftig steigenden Ausgaben für das ambulante Operieren (18,8 Prozent bzw. 365 Millionen Euro) bei. Ursache sind vor allem die 2024 eingeführten Eingriffe mit spezieller sektorengleicher Vergütung (Hybrid-DRGs), die u.a. zu einer Ambulantisierung bisher häufig stationär durchgeführter Behandlungen führen. Die Aufwendungen für diese neuen Leistungen betrugen im 1.-3. Quartal rund 306 Millionen Euro. Die Aufwendungen für extrabudgetär vergütete Psychotherapeutische Leistungen verzeichnen mit 9,3 Prozent (250 Millionen Euro) eine Beschleunigung gegenüber dem 1. Halbjahr (8,7 Prozent). Bei der Interpretation der Aufwüchse ist zu berücksichtigen, dass die Buchungen im ärztlichen Bereich im 1.-3. Quartal stets auch von Schätzungen geprägt sind, da insbesondere für das dritte Quartal Abrechnungsdaten nur in sehr geringem Umfang vorliegen.

Ein stark überdurchschnittliches Wachstum von 12,8 Prozent (bzw. 1,0 Milliarden Euro) verzeichnet der Bereich der medizinischen Behandlungspflege, der bereits 2024 (11,8 Prozent) und 2023 (12,9 Prozent) stark überdurchschnittliche Aufwüchse verzeichnete. Dazu trägt insbesondere das kräftige Wachstum der Aufwendungen für die außerklinische Intensivpflege (16,2 Prozent bzw. 445 Millionen Euro) bei, wenngleich auch die restlichen Aufwendungen in diesem Bereich mit 11,0 Prozent (559 Millionen Euro) dynamisch anwachsen.

Die Ausgaben für Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen, die nach den pandemiebedingten Einbrüchen des Jahres 2020 im Schnitt um rund 10,5 Prozent pro Jahr wuchsen, entwickelten sich im 1.-3. Quartal mit einer Steigerung von 10,7 Prozent bzw. 373 Millionen Euro ungebrochen dynamisch fort. Auch die Aufwendungen für Behandlungen durch Heilmittelerbringer, welche nach pandemiebedingten Rückgängen des Jahres 2020 jedes Jahr um durchschnittlich 10,6 Prozent bzw. um insgesamt 4,4 Milliarden Euro gestiegen sind, verzeichnen im 1.-3. Halbjahr 2025 mit 10,0 Prozent bzw. 992 Millionen Euro erneut eine sehr dynamische Entwicklung. Dynamisch ist dabei die Entwicklung der Aufwendungen für Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung der Heilmittelerbringer (sog. „Blankoverordnung“), für die in den ersten neun Monaten 2025 Aufwendungen von 315 Millionen Euro in der Physiotherapie und 242 Millionen Euro in der Ergotherapie verzeichnet wurden.

Auch die Aufwendungen für Fahrkosten verzeichnen mit 10,1 Prozent (720 Millionen Euro) eine zweistellige Wachstumsrate. Ursächlich dafür sind insbesondere die Aufwendungen für Fahrten mit Rettungswagen und Notarztwagen, die um 11,0 Prozent bzw. 503 Millionen Euro steigen, während sich die restlichen Aufwendungen in diesem Bereich mit 8,5 Prozent bzw. 217 Millionen Euro etwas moderater entwickeln.

Die Verwaltungskosten der Krankenkassen entwickeln sich sowohl im Teilbereich der sächlichen Verwaltungskosten (3,5 Prozent bzw. 132 Millionen Euro) als auch der persönlichen Verwaltungskosten (4,1 Prozent bzw. 332 Millionen Euro) wesentlich moderater als die Leistungsausgaben. Das Wachstum der Nettoverwaltungskosten (inkl. Verwaltungskostenerstattungen) von 3,2 Prozent ist weniger als halb so hoch wie das Wachstum der Leistungsausgaben.

Weitere Entwicklung

Das Bundesministerium für Gesundheit hat auf Basis der Prognose des GKV-Schätzerkreises vom 14. und 15. Oktober am 10. November einen durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2026 von 2,9 Prozent bekanntgegeben. Dies entspricht einem Anstieg von 0,4 Prozentpunkten gegenüber dem für 2025 bekanntgegebenen durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitragssatz von 2,5 Prozent. Der für 2026 bekanntgegebene durchschnittliche Zusatzbeitragssatz von 2,9 Prozent, welcher auf Basis der Schätzerkreisprognose zur Deckung der laufenden Ausgaben der Krankenkassen nötig ist, liegt damit auf dem Niveau des im Jahr 2025 von den Kassen im Durchschnitt erhobenen Zusatzbeitragssatzes.

Die Festlegung der kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze für 2026 unterliegt der Autonomie der Krankenkassen im Rahmen ihrer Haushaltsplanung. Neben kassenindividuellen Faktoren wie der teils auch 2026 noch bestehenden Notwendigkeit zur Auffüllung der Finanzreserven hängen diese insbesondere auch davon ab, ob die Krankenkassen das vom Bundestag verabschiedete Maßnahmenpaket zur Reduktion der Ausgaben in 2026 um 2 Milliarden Euro eingeplant haben.

Die vorläufigen Finanzergebnisse der GKV für das Jahr 2025 werden Ende Februar 2026, die endgültigen Finanzergebnisse der GKV Mitte Juni 2026 vorliegen.



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