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Ab sofort Krankschreibung per Telefon möglich

Publiziert auf www.bundesgesundheitsministerium.de

Nach der Eineigung des G-BA zur telefonischen Krankschreibung forderte Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach die Vertragspartner des Bundesmantelvertrages (KBV und GKV-SV) auf, diese Regelung auf Kinderkrankschreibungen zu übertragen.

Die Übertragung der Regelungen der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie auf die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Kinderkrankengeld trat am 18. Dezember 2023 in Kraft. Eltern können ein ärztliches Zeugnis für Ihr erkranktes Kind nun u.a. telefonisch erhalten, wenn es ärztlich vertretbar ist, das Kind bereits in der Praxis bekannt ist, keine schwere Symptomatik vorliegt und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.



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