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Bundestag beschließt Reform zur Lebendorganspende
Publiziert auf www.bundesgesundheitsministerium.de
Der Deutsche Bundestag hat am 26. März 2026 die Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende beschlossen. Lebendnierenspenden sind damit in Zukunft auch zwischen zwei oder mehr unterschiedlichen Paaren überkreuz möglich. Der Kreis derjenigen, die Organspenden empfangen können wird somit erweitert.