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Vereinbarung zu telemedizinischen Leistungen in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie geschlossen
Publiziert auf www.aok.de
Weiterhin ist die Behandlung per Video in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie möglich. Im Wesentlichen bleiben die Regelungen in der seit 1. September 2022 gültigen „Übergangsvereinbarung“ bestehen. Das ist das Ergebnis der Schiedsstelle zu den telemedizinischen Leistungen in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie.
Eine inhaltliche Änderung hat sich allerdings ergeben: Die Altersgrenze, welche den Ausschluss telemedizinscher Leistungen für Kinder die das 4. Lebensjahr nicht vollendet haben geregelt hatte, wurde gestrichen.
Die jetzt gültige Regelung besagt, dass „das Bestehen einer Medienkompetenz bei Versicherten, die das 4. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besonders sorgfältig zu prüfen, und in der Patientenakte zu dokumentieren ist“.