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Sozialversicherung im Oktober | AOK-Arbeitgeberservice
Publiziert auf www.aok.de
Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das ab November 2023 sukzessive in Kraft tritt, werden bereits bestehende Regelungen für Fachkräfte mit Hochschulabschlüssen wie die Blaue Karte EU fortgeführt und teilweise erweitert. Die Blaue Karte EU (EU Blue Card) ist ein Aufenthaltstitel für Akademikerinnen und Akademiker von außerhalb der EU, die in einem EU-Mitgliedstaat eine Arbeit aufnehmen wollen.
Voraussetzungen sind neben einem Hochschulabschluss ein Arbeitsvertrag mit einem bestimmten Mindestbruttogehalt. Dabei wird zwischen sogenannten Engpassberufen, wie etwa IT-Spezialisten, und anderen Berufsgruppen unterschieden. Für Engpassberufe wird das Mindestgehalt ab November von 52 Prozent auf 45,3 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung gesenkt (im Jahr 2023 von 45.552 Euro auf 39.682,80 Euro). Zudem wird der Personenkreis für die Blaue Karte EU erweitert – es können jetzt auch zum Beispiel Lehr- und Erziehungskräfte oder auch Führungskräfte in der Warenproduktion die Blaue Karte erhalten.
Details zu den Neuregelungen der Blauen Karte EU und zu den weiteren Änderungen durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz finden Sie hier auf den Seiten der Bundesregierung. Die AOK hat ebenfalls Informationen zur Beschäftigung von Nicht-EU-Bürgern auf ihrer Website zusammengestellt. Das Thema wird auch in den Trends & Tipps-Seminaren – Neues in der Sozialversicherung 2024, die ab dem 10. November 2023 stattfinden, behandelt.