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Saisonkräfte richtig anmelden
Publiziert auf www.aok.de
Arbeitgeber setzen bei Saisonkräften im Meldeverfahren häufig nicht das gesonderte Kennzeichen “J“. Bei der Anmeldung eines versicherungspflichtigen Saisonarbeitnehmers oder einer -arbeitnehmerin haben Arbeitgeber im Feld „KENNZ-Saisonarbeitnehmer“ ein „J“ einzutragen. Wurde das Kennzeichen vergessen oder fehlerhaft eingetragen, sind Arbeitgeber verpflichtet, die abgegebene Meldung zu stornieren und neu abzugeben.
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