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Meldung zur Sozialversicherung Überblick | AOK

Publiziert auf www.aok.de

Um die Sozialversicherungsmeldung dem richtigen Arbeitgeber zuzuordnen, erhält jeder Beschäftigungsbetrieb vom Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer. Die Angaben sind elektronisch zu übermitteln.

Seit Januar 2023 ist in den Meldungen der Arbeitgeber neben der Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs eine Hauptbetriebsnummer anzugeben. Die Nummer ist erforderlich, da die Krankenkassen bei eingehenden Anmeldungen beurteilen, ob ein neues Arbeitgeberkonto anzulegen ist. Alternativ ordnen sie die in der Anmeldung angegebene Betriebsnummer einem bestehenden Arbeitgeberkonto zu.

Erfolgen die Meldungen und die Beitragsnachweise für den betreffenden Arbeitnehmer unter der gleichen Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs, ist in den Datenfeldern „Betriebsnummer“ und „Hauptbetriebsnummer“ die identische Betriebsnummer anzugeben.

Sofern die Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs von der Hauptbetriebsnummer abweicht, ist im Feld „Betriebsnummer“ die Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs und im Feld „Hauptbetriebsnummer“ die Betriebsnummer aus dem Beitragsnachweis anzugeben.

Hat ein Arbeitgeber im Einzelfall mehr als eine solche Hauptbetriebsnummer, so ist in der Meldung diejenige Hauptbetriebsnummer anzugeben, unter der die Beiträge für den gemeldeten Arbeitnehmer im Beitragsnachweisverfahren mitgeteilt werden.



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