Krankenhäuser können Anträge auf Strukturprüfungen stellen



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Krankenhäuser können Anträge auf Strukturprüfungen stellen

Publiziert auf www.aok.de

Ab sofort können Kliniken bei den Medizinischen Diensten die Begutachtung von Strukturmerkmalen beantragen, die sie 2023 für die Abrechnung bestimmter Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) nachweisen müssen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat Ende April 2023 die entsprechende Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund (MD Bund) – die Richtlinie zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach Paragraf 275d SGB V (StrOPS-RL) in der Version 2023 – genehmigt. Damit wird das Verfahren verschlankt und das Prozedere vereinfacht.



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