Author:

In fünf Schritten zur elektronischen AU-Bescheinigung

Publiziert auf www.aok.de

So erhalten Arbeitgeber seit dem 1. Januar 2023 die AU-Bescheinigungen ihrer Mitarbeitenden – ohne Papier über den elektronischen Datenaustausch direkt von der Krankenkasse des Beschäftigten.



Source link