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Entgeltersatzleistungen und Vorerkrankungen | AOK

Publiziert auf www.aok.de

Wird ein Mitarbeitender arbeitsunfähig, zahlt der Arbeitgeber in der Regel das Entgelt für sechs Wochen fort. Danach übernimmt die Krankenkasse und zahlt als Entgeltersatzleistung Krankengeld. Für den Informationsaustausch beispielsweise zum korrekten Beginn der Zahlungen oder zu den Entgeltdaten zur Berechnung der Entgeltersatzleistung wurde vor Jahren der maschinelle „Datenaustausch Entgeltersatzleistungen“ (DTA EEL) für Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger eingeführt. Dabei übermittelt der Arbeitgeber im Rahmen des maschinellen Meldeverfahrens die Daten regelmäßig aus seinem (systemgeprüften) Entgeltabrechnungsprogramm. 

Dieses Verfahren wird auch genutzt, um die Arbeitgeber in die Lage zu versetzen, die Dauer der Ansprüche auf Entgeltfortzahlung beurteilen zu können. Vorerkrankungen in den letzten sechs Monaten vor der Arbeitsunfähigkeit werden auf den Anspruch auf Entgeltfortzahlung angerechnet, wenn die Krankheiten auf derselben Ursache beruhen. Die Angaben zu den Diagnosen liegen jedoch nicht den Arbeitgebern, sondern nur der Krankenkasse vor. Ist ein Mitarbeitender wiederholt erkrankt, fragt der Arbeitgeber deshalb bei der Krankenkasse an, ob anrechenbare Vorerkrankungen vorliegen. 

Ab 1. Januar 2023 gibt es folgende Neuerungen in diesem Verfahren: 

  • Erfolgt eine Vorerkrankungsanfrage durch den Arbeitgeber, meldet die Krankenkasse nun ergänzend zu den angefragten Vorerkrankungszeiten auch alle für die aktuelle Arbeitsunfähigkeit relevanten Vorerkrankungszeiten zurück.
  • Für noch mehr Transparenz übermittelt die Krankenkasse dem Arbeitgeber nun auch den Beginn der maßgebenden 12-Monats-Frist für die aktuelle Arbeitsunfähigkeit.

Wie das Verfahren ab 2023 funktioniert, erfahren Sie im Film.



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