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Arbeitgeberkonto bei der Krankenkasse | AOK

Publiziert auf www.aok.de

Gibt das Unternehmen in der Anmeldung oder im ersten eingehenden Beitragsnachweis eine Hauptbetriebsnummer an, unter der bei der Krankenkasse kein aktives Arbeitgeberkonto besteht, ist dies Auslöser für die Anforderung der Arbeitgeberdaten durch die Einzugsstelle. Damit die Krankenkasse die notwendigen Angaben auf elektronischem Weg erhält, um ein Arbeitgeberkonto einzurichten, nutzt sie den Datensatz Krankenkassenmeldung mit dem neuen Abgabegrund „06“ (Anforderung Arbeitgeberdaten). 

Die Rückmeldung gibt der Arbeitgeber elektronisch mit dem neuen Datensatz Arbeitgeberkonto (DSAK) mit den folgenden Datenbausteinen:

  • DBGD – Grunddaten (Name, Anschrift, Ansprechpartner – verpflichtend)
  • DBKO – Abweichende Korrespondenzanschrift
  • DBDL – Dienstleister (Steuerberater, dienstleistendes Rechenzentrum)
  • DBWU – Wahlerklärung für die Teilnahme am Ausgleichsverfahren U1 (Teilnahme am Ausgleichsverfahren U2 – verpflichtend)
  • DBSL – SEPA-Lastschriftmandat (Teilnahme am Lastschriftverfahren) 

Eine erneute Anforderung kann erfolgen, wenn ein Arbeitgeberkonto beendet wurde und später wieder eine Anmeldung mit dieser Hauptbetriebsnummer übermittelt wird. 

Eine Anforderung der Daten ist auch beim Wechsel der Hauptbetriebsnummer möglich.



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