Aktuelle News der AOK



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Aktuelle News der AOK

Publiziert auf www.aok.de

Frau Dr. Krämer, wie fällt Ihre Bilanz zwei Jahre nach Einführung der DiGA in die Versorgung der gesetzlich Versicherten aus?

Ich ziehe eine durchwachsene Bilanz. Wir verstehen DiGA hauptsächlich als unterstützende Therapiebegleitung, was uns auch die Ergebnisse einer bundesweiten Online-Befragung von AOK-Versicherten bestätigen. Sie können unsere Versicherten dahingehend unterstützen, ihre gesundheitliche Versorgung mitzugestalten. DiGA bieten die Möglichkeit, die ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung zu ergänzen. Auch können sie genutzt werden, um etwa Wartezeiten – zum Beispiel auf eine Psychotherapie – zu überbrücken. Deshalb sehen wir als gesetzliche Krankenkasse DiGA grundsätzlich positiv.

Mit Blick auf die Befragungsergebnisse wissen wir aber auch, dass die Integration dieser digitalen Gesundheitsanwendungen in die Versorgung noch erheblich verbessert werden kann. Außerdem gibt es unerwünschte Entwicklungen, etwa beim Markteintritt von DiGA. Aufgrund des beschleunigten Bewertungsverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Aufnahme von DiGA in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen sind viele DiGA nur vorläufig gelistet. Das heißt, sie konnten noch keinen positiven Versorgungseffekt nachweisen.

Im Kern braucht es grundsätzliche Anpassungen bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die Einführung eines wirklichen Nutzennachweises und die Abschaffung der freien Preisfestsetzung. Dies wird meines Erachtens dann auch zu mehr Vertrauen und Akzeptanz führen, insbesondere auf Seiten der Ärzteschaft. Denn auch Ärzte sehen DiGA durchaus kritisch. So hat ein im Dezember veröffentlichtes Gutachten der KV Bayerns unsere Kritikpunkte bestätigt. Demnach fehlt es den untersuchten DiGA vielfach an wissenschaftlicher Tiefe und an Evidenz über den Nutzen. Da unter anderem die Wirksamkeit sowie mögliche unerwünschte Wirkungen nicht immer geklärt seien, empfiehlt etwa die KV Bayerns die Verordnung von DiGA derzeit nicht.

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